Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Gültigkeitsbereich

Die auf unseren Seiten genannten Preise gelten, wenn nicht anders angegeben, in Euro zuzüglich Umsatzsteuer nur für Lierferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

2. Allgemeines

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle von uns abgeschlossenen Verträge. Änderungen und Sonderver- einbarungen erfordern ausschließlich der Schriftform, wobei alle nicht geänderten Punkte ihre Gültigkeit behalten. Eventuelle Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unserer Vertragspartner sind für uns nicht rechtsverbindlich.

3. Lieferumfang

Der Lieferumfang wird mit der schriftlichen Auftragsbestätigung definiert. Sollte keine Auftragsbestätigung vorliegen, so gilt unser schriftliches Angebot, jedoch nur innerhalb der darin festgeschriebenen Gültigkeitsdauer. Mündliche Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Bei allen Lieferungen bleiben technische Änderungen der Hersteller vorbehalten.

4. Lieferzeit

Alle Terminabsprachen sind angebots- und auftragsgebunden zu führen und werden dem aktuellen Stand entsprechend mitgeteilt. Die Lieferzeit beginnt mit dem Eingang des schriftlichen Auftrages und ergibt sich aus den Terminen der jeweiligen Lieferanten. Für eventuelle Terminverschiebungen und damit verbundenen Konsequenzen, welche nicht durch uns verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung. Sollten durch grobe Fahrlässigkeit unsererseits Terminverschiebungen entstehen, so haften wir mit 0,5% pro Woche Lieferverzug, jedoch mit max. 5% der ausbleibenden Lieferung vom Gesamtlieferumfang.

5. Anlieferung

Die Anlieferung erfolgt entsprechend den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegten Bedingungen an die uns rechtzeitig mitzuteilende Lieferanschrift.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug. Andere Zahlungsweisen und -fristen werden mit der Auftragsbestätigung bzw. mit dem Angebot schriftlich vereinbart.

7. Eigentumsvorbehalt

Für alle von uns erbrachten Vorleistungen, wie Angebote, Pläne, Wirtschaftlichkeitsrech- nungen und sonstige Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Dritten dürfen diese Unterlagen nicht zugänglich gemacht werden. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises unser Eigentum und darf vom Käufer nicht weiterveräußert, nicht als Sicherheit gegenüber Dritten und nicht anderweitig für unser Geschäft schädigend genutzt werden.

8. Versicherungsschutz

Der Käufer akzeptiert, daß er trotz des unter Punkt 6 genannten Eigentumsvorbehaltes mit der Anlieferung der Ware den vollen Versicherungsschutz gegen Feuer-, Wasser-, Bruch-, Diebstahl-und sonstige Schäden nachweislich übernimmt. Sollte das nicht der Fall sein, wird von uns eine entsprechende Versicherung abgeschlossen und dem Käufer in Rechnung gestellt. Zur Absicherung des Transportrisikos wird die Ware mit 0,5% des Wertes zu Lasten des Käufers versichert.

9. Montage

Die Verlegung von Gas-, Dampf-, Elektro-, Wasser- sowie Abwasseranschlüssen usw. gehören nicht zum Lieferumfang. Notwendige Installationen müssen zu Lasten des Käufers bauseits gemäß den gültigen Vorschriften und den Anforderungen des Liefergegenstandes von konzessionierten Handwerkern erstellt werden.

10. Inbetriebnahme

Die erste Inbetriebnahme der gelieferten Technik und die Einweisung des Bedienpersonals wird, wenn nicht anders vereinbart, nach Zeit und Aufwand berechnet.

11. Gewährleistung

Wir leisten eine Gewähr für Maschinen, Geräte und Anlagen, die im gewerblichen Gebrauch Verwendung finden, für die Dauer von 6 Monaten nach der Inbetriebnahme unter der Voraussetzung, daß diese kurzfristig nach der Lieferung erfolgt. Ausgeschlossen sind Verschleißteile sowie Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind und Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der von uns gelieferten Ware entstanden sind.

12. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche und Pflichten ist Cottbus.

 

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